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Cluster B — Verstehen & Berechnen

Verbraucherpreisindex (VPI) erklärt

Der VPI ist das Maß der Inflation in Deutschland. Wie er berechnet wird, was hinter den Zahlen steckt — und was sich 2026 grundlegend geändert hat (ECOICOP V2, neue Indexbasis 2025=100).

Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex und Wägungsschema 2026 für Basisjahr 2025. Methodik nach ECOICOP V2. Stand: April 2026.

Was ist der VPI?

Der Verbraucherpreisindex misst, wie sich die Preise eines repräsentativen Warenkorbs von Konsumgütern und Dienstleistungen über die Zeit verändern. Er bildet die Inflation aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ab.

Wie wird er erhoben?

Das Statistische Bundesamt (Destatis) und die Statistischen Landesämter erheben monatlich Preise zu rund 700 Güterarten in 188 ausgewählten Berichtsgemeinden. Insgesamt gehen pro Monat ungefähr 350.000 Preisbeobachtungen in die Berechnung ein. Online-Preise werden zunehmend per Web-Scraping ergänzt.

Das Wägungsschema 2026

Jede der 13 Abteilungen geht mit einem festen Gewicht in den Index ein. Die Gewichte werden alle 5 Jahre aktualisiert (zuletzt 2026 für Basisjahr 2025) und basieren auf der Konsumstruktur eines Durchschnittshaushalts.

Nr.AbteilungGewicht
1Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke11.5%
2Alkoholische Getränke und Tabakwaren4.1%
3Bekleidung und Schuhe4.5%
4Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe25.9%
5Einrichtungsgegenstände, Apparate und Hausrat5.0%
6Gesundheitspflege5.1%
7Verkehr12.8%
8Nachrichtenübermittlung2.5%
9Freizeit, Unterhaltung und Kultur11.0%
10Bildungswesen0.9%
11Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen6.2%
12Versicherungs- und Finanzdienstleistungen3.9%
13Körperpflege und andere Waren und Dienstleistungen6.6%

Indexbasis-Umstellung 2026

Seit Januar 2026 ist 2025 das Basisjahr (Index = 100). Vorher war 2020 das Basisjahr. Das ist ein Routinevorgang — alle 5 Jahre wird die Basis aktualisiert, damit das Wägungsschema dem aktuellen Konsum entspricht.

Was ist neu mit ECOICOP V2?

  • Eine 13. Abteilung: ‚Körperpflege und andere Waren und Dienstleistungen‘ wurde aus der bisherigen Abteilung 12 ausgegliedert.
  • Versicherungen separat: Abteilung 12 enthält jetzt ausschließlich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.
  • Detailierte Untergliederungen: Streaming, E-Bikes und Lieferdienste haben eigene Positionen erhalten.
  • EU-weite Harmonisierung: Vergleichbarkeit zwischen Eurozone-Staaten verbessert.

Häufige Fragen