Zum Hauptrechner

Cluster D — Spezialfälle

Inflation und Unterhaltszahlungen

Die Düsseldorfer Tabelle definiert Mindestunterhalt für Kinder. Wie reagiert sie auf Inflation? Wie wurde sie 2020–2026 angepasst?

Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex und Wägungsschema 2026 für Basisjahr 2025. Methodik nach ECOICOP V2. Stand: April 2026.

Wie wird die Düsseldorfer Tabelle angepasst?

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine direkte Inflations-Anpassung. Sie orientiert sich am Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, der jährlich per Verordnung festgelegt wird. Der Mindestunterhalt wiederum basiert auf dem Existenzminimum von Kindern (Bundesregierung, Existenzminimumbericht).

Inflations-Effekte fließen also indirekt ein: Steigen die Lebenshaltungskosten, steigt das Existenzminimum, daraufhin der Mindestunterhalt, daraufhin die Düsseldorfer Tabelle.

Historische Anpassungen 2020–2026

JahrMindestunterhaltAnpassung ggü. VorjahrInflation
2020369 € (1. Stufe)+1,9%0,5%
2021393 €+6,5%3,1%
2022396 €+0,8%6,9%
2023437 €+10,4%5,9%
2024480 €+9,8%2,2%
2025482 €+0,4%2,2%
2026501 €+3,9%2,9%

Auffällig: Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle folgt der Inflation NICHT 1:1. 2022 stieg die Inflation auf 6,9%, der Mindestunterhalt aber nur um 0,8% — die Aufholung erfolgte zeitversetzt mit den großen Sprüngen 2023 (+10,4%) und 2024 (+9,8%).

Was bedeutet das für Unterhaltszahler?

  • Bei großen Inflations-Sprüngen folgen oft Nach-Anpassungen — du zahlst kurzzeitig real weniger, dann mehr.
  • Auch der Selbstbehalt steigt mit der Inflation.
  • Konkrete Berechnung im Unterhalts-Rechner.

Was bedeutet das für Unterhaltsempfänger?

  • Der nominale Unterhalt steigt langfristig.
  • Aber: Die persönliche Inflation eines Kindes (Lebensmittel, Bildung) kann höher sein als der Durchschnitt — der reale Wert kann unterhalb der Anpassung liegen.

Häufige Fragen